AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Interpres Trading UG (haftungsbeschränkt)

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen der Interpres Trading UG (haftungsbeschränkt), Josef-Gesing-Str. 10, 15234 Frankfurt/Oder („INTERPRES“, „wir“, „uns“, „unsere“). AGB des Kunden finden, auch wenn INTERPRES nicht ausdrücklich widersprochen hat, keine Anwendung. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Kaufleute und Unternehmen.

2. Vertragsschluss

2.1. Verträge über die Lieferung von Waren kommen erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden durch Lieferung der bestellten Ware angenommen haben.

2.2. Verträge über Beratungsleistungen kommen zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden schriftlich (auch per E-Mail) angenommen haben oder wenn wir nach Auftragseingang mit der Beratung beginnen.

2.3. Verträge über Geschäftsvermittlungen kommen auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zustande, wenn der Kunde auf seine Anfrage von uns die Kontaktdaten eines potentiellen Geschäftspartners erhält. Der Vertrag bezieht sich auf die einmalige Geschäftsvermittlung. Ein Handelsvertreterverhältnis entsteht dadurch nicht.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1. Die gelieferten Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Interpres.


3.2. Der Kunde hat die noch nicht vollständig bezahlten Waren sorgfältig zu behandeln und gemäß den Wartungshinweisen des Herstellers auf eigene Kosten rechtzeitig warten zu lassen.

4. Gewährleistung

4.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Kunde seine Anzeigepflicht, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.

4.2. Weist die Ware Mängel auf, welche die vertragsgemäße Verwendung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Kunden zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. INTERPRES kann den Mangel durch Lieferung einer mangelfreien Sache oder durch Nachbesserung an bereits gelieferten Sachen beheben. Die Nachbesserung gilt frühestens nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Danach hat der Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

4.3. Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.“

5. Provision

Geschäftsvermittlungen sind grundsätzlich provisionspflichtig. Die Höhe der Provision ist vom Warenwert bzw. von den in Rechnung gestellten Leistungen abhängig und wird im Einzelfall zwischen INTERPRES und dem Kunden unter Berücksichtigung der Branchenübung festgelegt.

6. Haftung

Auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet INTERPRES nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden.

7. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

7.1. Erfüllungsort ist Frankfurt (Oder).

7.2. Gerichtsstand ist nach Wahl von INTERPRES Frankfurt (Oder) oder Berlin.

7.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Stand: 28.04.2020

Translate »